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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG hat der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) auf Antrag jeder Person in geeigneter Weise die in § 4e BSDG genannten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommt die Fides Reisen GmbH & Co. KG mit diesem öffentlichen Verfahrensverzeichnis nach.